L e i t s ä t z e

der Martin-Luther-Kantorei Hemer

Vorbemerkungen

Die Martin Luther-Kantorei, vormals Ev. Kirchenchor Hemer I, besteht seit 1946. Die Grundsätze, nach denen sie arbeitet, waren bisher nicht schriftlich fixiert. Der derzeitige Vorstand hat deshalb diese Grundsätze zusammengetragen und um Punkte ergänzt, die er noch zu regeln für notwendig hielt. Das Ergebnis sind die nachfolgenden Leitsätze, die in der Mitgliederversammlung der Martin-Luther-Kantorei am 06.02.2001 vorgestellt und von den Mitgliedern genehmigt wurden. Diese Leitsätze sollenInteressenten zur Information dienen. Die Chormitglieder sind verpflichtet, sie zu beachten.

A. Rechtliche Stellung

Die Martin-Luther-Kantorei, nachfolgend MLK genannt,ist ein gemischter Kirchenchor. Träger ist die Ev.-luth. Kirchengemeinde Hemer. Die MLK ist offen für alle, die Freude am Chorgesang haben, unabhängig von Konfession und Wohnsitz.

B. Aufgaben der MLK

1. Hauptaufgabe der MLK ist die musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hemer, vorwiegend in der Ebbergkirche und im Paul-Schneider-Haus.

2. Die MLK wirkt nach Absprache mit dem Vorstand bei Kirchenmusiken und anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde mit.

C. Chormitgliedschaft

1. Interessenten besuchen zunächst 6 Chorproben als Gast und beantragen die Mitgliedschaft gegebenenfalls beim Chorvorstand. Ein mündlicher Antrag reicht aus.

2. Der Chorvorstand entscheidet innerhalb eines Monats nach Antragstellung über die Aufnahme. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3. Die Mitgliedschaft endet:

a. durch Tod

b. durch Erklärung gegenüber dem Vorstand

c. durch Beschluss des Vorstandes.

D. Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind gehalten, an den angesetzten Proben und Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. ImFalle der Verhinderung ist der/die Chorleiter/in rechtzeitig zu informieren.

2. Bei nicht ausreichendem Probenbesuch kann ein Mitglied von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet der Chorvorstand.

3. Jedes Mitglied ist verpflichtet,diese Leitsätze zu beachten.

E. Beitragszahlung

1. Zur teilweisen Deckung der anfallenden Kosten wird ein Beitrag erhoben, der zurzeitvierteljährlich 5,00 Euro beträgt und im Vorausbezahlt werden kann.

2. Die MLK hat ein Patenkind in Äthiopien, für das zur Zeit monatlich ca. 31 Euro gezahlt werden. Dafür wird von den Chormitgliedern einefreiwillige Spende erbeten.

3. Die MLK ist Mitglied bei den „Musikfreunden der Ev.-luth. Kirchen-gemeinde Hemer e.V.“ mit dem jeweils gültigen Jahresbeitrag, der zurzeitjährlich 26,00 Euro beträgt.

F. Ehrungen und Ehrenmitgliedschaft

1. Der/die Vorsitzende des Chorvorstandes gratuliert Chormitgliedern zu runden Geburtstagen (50, 60, 65 Jahre und dann weiter alle 5 Jahre) und überreicht einen Blumenstrauß oder eine andere Aufmerksamkeit.

2. Sänger/innen, die seit 25, 40 und 50 Jahren aktiv sind, erhalten durch den/die Vorsitzende/n des Chorvorstandes die Ehrenurkunde des Landesverbandes der evangelischen KirchenchöreWestfalens.

3. Langjährigen Mitgliedern kann der Chorvorstand nach deren Ausscheiden als aktives Chormitglied die Ehrenmitgliedschaft verleihen, die zum kosten-losen Besuch aller Veranstaltungen, bei denen die MLK mitwirkt, berechtigt.

G. Chorleitung

1. Die MLK wird geleitet von dem/der jeweiligen hauptamtlichen Kantor/in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hemer. Die Berufung erfolgt durch das Presbyterium der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hemer. Vor Berufung wird die MLK gehört.

2. Für die geplanten Proben und Veranstaltungen erstellt der/die Chorleiter/in in Abstimmung mit dem Chorvorstand einen Terminplan, der allen Chormitgliedern ausgehändigt wird.

H. Chorvorstand

1. Der Chorvorstand besteht

  • aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden
  • dem/der Kassierer/in
  •  dem/der Schriftführer/in
  • dem/der 1. und 2. Notenwart/in
  • sowie je einem/einer Delegierten aus den vier Chorstimmen.

Mit Ausnahme des/der 1. Vorsitzenden können die Funktionsträger/innen des Chorvorstandes auch Delegierte/r ihrer Chorstimme sein.

2. Der/dieChorleiter/in ist geborenes Mitglied des Chorvorstandes.

3. Die Aufgaben des Chorvorstandes ergeben sich aus diesen Leitsätzen.

I. Wahl des Chorvorstandes

1. Die Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des Chorleiters/der Chorleiterin, werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Wiederwahl istmöglich.

2. Alle zwei Jahre finden Vorstandswahlen statt, bei denen jeweils ein Teil desChorvorstandes gewählt wird. Zu wählen sind

im 1. Jahr

  • der/die 1. Vorsitzende/r
  • der/die Schriftführer/in
  • der/die 1. Notenwart/in
  • die Delegierten aus 2 Chorstimmen

im 3. Jahr

  • der/die 2. Vorsitzende/r
  • der/die Kassierer/in
  • der/die 2. Notenwart/in
  • die Delegierten aus den Chorstimmen, die im 1. Wahljahr nicht berücksichtigt worden sind
J. Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, für die aufder Tagesordnung folgende Punkte stehen:

1. Rück-und Ausblick des Vorstandes über die Chorarbeit

2. Kassenbericht

3. Vorstandswahlen, sofern sie fällig sind

4.Wünsche und Anregungen der Mitglieder

5. Sonstiges

K. Auflösung der MLK

Die MLK wird aufgelöst

1. wenn durch Mitgliederaustritte eine sinnvolle Chorarbeit nicht mehr möglich ist,

2. durch Beschluss des Presbyteriums der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hemer.

Die Auflösung erfolgt in Abstimmung mit dem Chorleiter/der Chorleiterin und dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin. Im Falle der Auflösung übernimmt die Ev.-luth. Kirchengemeinde das Eigentum bzw. den Besitz der MLK.

Hemer, den 26. Januar 2001

Änderungen der Leitsätze durch Beschluss in der Mitgliederversammlung am 29.01.2002: Änderung der Beträge in Abschnitt E und Einfügung eines Satzes in Abschnitt K.

 

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